Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung einen Totenschein ausstellen. Liegt dieser vor, dürfen wir eine Überführung vornehmen. Der Gesetzgeber erlaubt es Ihnen den Verstorbenen bis zu 24 Stunden in der Wohnung zu behalten. Gönnen Sie sich die Ruhe des Abschiedes. Eine kleine Abschieds-Zeremonie mit der Familie, ein Abschied alleine von dem Geliebten Menschen.
Sie haben Zeit, wir überführen erst wenn Sie es wünschen.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim ereignet , rufen Sie uns bitte direkt an, Sie können auch der Stationsleitung unseren Namen nennen, damit man sich mit uns in Verbindung setzt. Der Arzt wird vom Pflegepersonal hinzugezogen damit die erforderlichen Sterbepapiere ausgestellt werden können.
Ist ein Unfall oder ein anderes Unglück eingetreten, muss die Polizei benachrichtigt werden. Die Polizei veranlasst auch die Überführung des Verstorbenen durch ein Bestattungsunternehmen zur Rechtsmedizin. Sie müssen danach selbst ein Bestattungsinstitut für die Trauerfeierlichkeiten wählen. In diesem Fall ist es sinnvoll, uns unmittelbar nach der Todesfeststellung zu informieren. Wir besorgen für Sie die erforderliche Freigaben des Verstorbenen bei der zuständigen Behörde und veranlassen alles weitere für Sie.